Sie kennen Finanzdienstleister. Wir beteiligen Sie.
Sie haben Zugang zu Entscheidern bei Finanzdienstleistern in der DACH-Region, für die Salesforce den operativen Kern des Geschäftsmodells tragen soll? Stellen Sie uns vor. Kommt ein Auftrag zustande, erhalten Sie 10 % unseres Dienstleistungsumsatzes aus den ersten zwölf Monaten.
Wen Sie empfehlen
Ailo-IT ist Salesforce-Partner für Financial Services in DACH. Wir arbeiten für Finanzierungs- und Förderplattformen, institutionelle Immobilien- und Asset-Manager, Kreditservicer, Private-Equity-Häuser und den gehobenen Mittelstand der Branche.
Salesforce soll eingeführt werden.
Eine gewachsene Instanz bremst das Geschäft.
Gesucht wird ein Partner für Betrieb und Weiterentwicklung.
So funktioniert es
Persönlich vorstellen.
Sie stellen uns dem Unternehmen vor, per E-Mail oder auf dem Weg, der für Sie üblich ist, direkt an Sascha Löffler.
Wir übernehmen.
Wir führen die Gespräche mit dem Unternehmen selbst. Sie müssen weder verhandeln noch in unserem Namen auftreten.
Beteiligung erhalten.
Beauftragt uns das Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Vorstellung, sind Sie am Umsatz des ersten Jahres beteiligt.
Die Konditionen auf einen Blick
Vergütung
10 % auf unseren Netto-Dienstleistungsumsatz mit dem empfohlenen Unternehmen in den ersten zwölf Monaten ab der ersten Rechnung – für Beratung, Implementierung und Managed Service, einschließlich Folgeaufträgen in diesem Zeitraum. Ohne Obergrenze.
Schutzfrist und Auszahlung
Sechs Monate Schutzfrist gelten ab Ihrer Vorstellung. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise per Gutschrift, immer auf Basis der bei uns tatsächlich eingegangenen Zahlungen.
Nicht vergütet
Lizenzen, Reisekosten und durchgereichte Drittleistungen sind nicht Bestandteil der Beteiligung.
Beispielrechnung
Bei einem durchschnittlichen Auftragsvolumen von 20.000 € pro Kunde und Jahr ergeben drei erfolgreiche Empfehlungen einen Umsatz von 60.000 € – und damit eine Provision von 6.000 € für Sie.
Wer nicht teilnehmen kann
Wir vergüten Empfehlungen nur, wenn keine Nähe zur Entscheidung auf Kundenseite besteht. Ausgeschlossen ist, wer beim empfohlenen Unternehmen oder einer mit ihm verbundenen Gesellschaft – etwa der Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft – angestellt ist, dort Organ, Gesellschafter oder Mitglied eines Aufsichts- oder Beirats ist oder das Unternehmen bei der Auswahl von Dienstleistern berät. Mitarbeitende von Salesforce nehmen ebenfalls nicht teil.
Tippgebervereinbarung abschließen
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir prüfen Ihre Anfrage und senden Ihnen die Tippgebervereinbarung zur digitalen Unterschrift zu.